Unter dem Begriff „Frühe Förderung“ werden Dienstleistungen, Angebote, Massnahmen und Strukturen verstanden, welche die gesunde und ganzheitliche Entwicklung von Kindern im Vorschulalter (= Kinder im Alter von 0 bis zum Eintritt in den Kindergarten) und ihre soziale Integration unterstützen, indem sie ein aktives und selbst gesteuertes Erfahrungslernen in einem kindsgerechten Lebensraum ermöglichen. Neben den Kindern werden dabei immer auch die Eltern angesprochen und unterstützt, denn die Familie hat den wichtigsten Einfluss auf die Entwicklung des Kindes. Um den Kindern einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen, gehören auch Massnahmen zur Frühen Förderung, die vor der Geburt ansetzen, wie Schwangerschaftsberatungen, Geburts- oder Elternvorbereitungskurse etc.
Frühe Förderung steht in der Verantwortung der Eltern und wird durch das Gemeinwesen unterstützt, weil sie der übergeordneten Zielsetzung der Chancengerechtigkeit dient und damit die Unterstützung durch Dritte rechtfertigt, um Benachteiligungen im frühkindlichen Alter zu verhindern. Es zeigt sich, dass diese zu Rückständen in der persönlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung führen, die später kaum mehr ausgeglichen werden können. Ziel der Frühen Förderung ist es somit, den Kindern für ihren weiteren Lebensweg die bestmöglichen Chancen zu eröffnen.
Die Massnahmen im Bereich „Frühe Förderung“ sind primär dem Prinzip der Prävention verpflichtet. Das bedeutet, dass die Massnahmen darauf ausgerichtet sind, Schutzfaktoren zu stärken respektive Belastungsfaktoren zu verringern, damit allfällige Probleme nicht auftreten, welche die körperliche, psychische und soziale Entwicklung von Kindern beeinträchtigen können. Kurz: Präventive Massnahmen zielen darauf ab, dass keine kostenintensiven Interventionen oder Behandlungen notwendig sind.